Wenn Sie zum ersten Mal mit Alkohol im Verkehr aufgefallen sind und die Promillezahl unter 2.0 lag, haben Sie gute Chancen Ihre Sperrfrist verkürzen zu können. In Baden-Württemberg gibt es eine Regelung des Justizministeriums, die ihnen ermöglicht, durch eine Schulungsmaßnahme den Führerschein bis zu 3 Monate vor Ablauf der vom Gericht festgelegten Sperrfrist wieder zu bekommen.
Da ab 1,6 Promille eine MPU erforderlich ist, dient diese Maßnahme darüber hinaus auch der MPU Vorbereitung.
Ihre Vorteile:
Kein Warten auf die nächste Gruppe
Individuelle Terminvereinbarung
Kein Terminverschiebungsrisiko, wegen zu geringer Teilnehmerzahl
Gute Vorbereitung auf die anstehende MPU
In Zusammenarbeit mit der AvS (Akademie für verkehrspsychologische Schulungen und Beratungen) in Freiburg biete ich in meinen Praxisräumen in Tübingen und Reutlingen diese amtlich anerkannte Maßnahme zur Sperrfristverkürzung in Form von Einzelsitzungen an.
Ich berate Sie gerne
Telefon: 01 70 - 7 81 77 59