Margot Reger Verkehrspsychologie in Tübingen und Reutlingen

Sperrfristverkürzung

Wenn Sie zum ersten Mal mit Alkohol im Verkehr aufgefallen sind und die Promillezahl unter 2.0 lag, haben Sie gute Chancen Ihre Sperrfrist verkürzen zu können. In Baden-Württemberg gibt es eine Regelung des Justizministeriums, die ihnen ermöglicht, durch eine Schulungsmaßnahme den Führerschein bis zu 3 Monate vor Ablauf der vom Gericht festgelegten Sperrfrist wieder zu bekommen.

Da ab 1,6 Promille eine MPU erforderlich ist, dient diese Maßnahme darüber hinaus auch der MPU Vorbereitung.

 

Ihre Vorteile:

Kein Warten auf die nächste Gruppe
Individuelle Terminvereinbarung
Kein Terminverschiebungsrisiko, wegen zu geringer Teilnehmerzahl
Gute Vorbereitung auf die anstehende MPU

 

In Zusammenarbeit mit der AvS (Akademie für verkehrspsychologische Schulungen und Beratungen) in Freiburg biete ich in meinen Praxisräumen in Tübingen und Reutlingen diese amtlich anerkannte Maßnahme zur Sperrfristverkürzung in Form von Einzelsitzungen an.

 

Ablauf

  • In einem Vorgespräch analysieren wir Ihre Vorgeschichte. Je nach Problemlage entscheidet sich dann wieviele Einzelsitzungen (à 90 Min.) nötig sind. Nach der Teilnahme an dieser Maßnahme können Sie bei der zuständigen Staatsanwaltschaft die Sperrfrist beantragen und u.U. drei Monate früher wieder Auto fahren.
  • Falls eine MPU angeordnet wurde, kann die Maßnahme zudem die Vorbereitung auf die MPU beinhalten.
  • Im Anschluss an die Maßnahme erhalten Sie von mir eine qualifizierte Bescheinigung der AvS über die Teilnahme an einer Maßnahme zur Sperrfristverkürzung. Hiermit können Sie dann direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft die Sperrfristverkürzung beantragen und u.U. drei Monate früher wieder Auto fahren.

 

Ich berate Sie gerne
Telefon: 01 70 - 7 81 77 59

 

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